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Rubrik: Gesamt · Ort: fuenfseenland
Es wird wieder geschlossen
Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis über 100
Bereits seit dem 8. März, ist die zwölfte bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die zuletzt am 25. März geändert wurde, in Kraft. Abhängig von der Höhe des Sieben-Tage-Inzidenzwertes finden sich danach Regelungen zu Kontaktbeschränkungen, Einzelhandel, Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten oder Sport. Im Landkreis Weilheim-Schongau ist der Inzidenzwert von „über Hundert“ nach den Veröffentlichungen des Robert Koch-Institutes seit dem 26. März überschritten. Damit ändert sich im Landkreis in verschiedenen Bereichen Folgendes.
Das gilt jetzt
Angehörige des eigenen Hausstandes können sich nur mit einer weiteren Person, Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt, treffen. Die Ausgangsbeschränkung tritt wieder zwischen 22 und 5 Uhr mit Ausnahmen in Kraft, Ladengeschäfte mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleitungs- und Handwerksbetriebe sind geschlossen, „Click and Collect“ ist jedoch möglich. Geschäfte der Grund- und Regelversorgung bleiben weiterhin ohne Terminvergabe geöffnet. Dienstleistungen der Friseure dürfen, ebenso wie nichtmedizinische Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege, unter Einhaltung des Hygienekonzeptes mit Terminvereinbarung weiterhin angeboten werden. Es ist kontaktfreier Individualsport im Rahmen der Kontaktbeschränkungen erlaubt, die Ausübung von Mannschaftsport ist hingegen untersagt. Alle Kulturstätten sind für Besucher geschlossen. Theater, Opern, Konzerthäuser, Bühnen, Kinos und ähnliche Einrichtungen bleiben weiterhin geschlossen.
Auch Gastronomiebetriebe jeder Art einschließlich öffentlich zugängliche Betriebskantinen bleiben geschossen. Zulässig ist lediglich die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken.
Regelung in Schulen
In Schulen gilt abweichend, dass jeweils am Freitag jeder Woche die Inzidenzeinstufung amtlich bekannt gemacht wird. Die für den Inzidenzbereich maßgebliche Regelung gilt dann für die Dauer der darauffolgenden Kalenderwoche von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntags. Für den Inzidenzbereich („über Hundert“) gilt, bis auf wenige Ausnahmen, wieder Distanzunterricht. Außerschulische Bildungsangebote sind in Präsenzform untersagt. Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen sind geschlossen. Alle genannten Einrichtungen bieten eine Notbetreuung an.
Auf der Seite www.weilheimschongau.de finden sich weitere Informationen.
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