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Rubrik: Gesamt · Ort: fuenfseenland
Der „Geflügel-Lockdown“ ist vorbei
Präventiven Stallpflicht für Geflügel beendet
Auf Grundlage der neuesten Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vom 27. April wird das Infektionsrisiko der Aviären Influenza (Geflügelpest) für ganz Bayern als mäßig bis gering angesehen. Somit wird auch das Risiko eines direkten oder indirekten Eintrags des hochpathogenen Aviären Influenzavirus in Hausgeflügelbestände des Landkreises Weilheim-Schongau als mäßig bis gering eingestuft und die derzeit im gesamten Landkreis bestehende Stallpflicht kann wieder aufgehoben werden.
Die Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Stallpflicht erschient offiziell im kommenden Amtsblatt des Landratsamtes am Montag, 3. Mai, und am Dienstag, 4. Mai, in Kraft. Nach der Ausbreitung des Virus in der Wildvogelpopulation sowie dem Auftreten in einigen Haus- und Nutzgeflügelbeständen seit Januar, nimmt die Zahl der festgestellten Fälle in Bayern seit Anfang April deutlich ab. Nachdem die Hauptphase des Frühjahrsvogelzugs durchschritten ist und die vorherrschenden Wetterbedingungen eine schnellere Inaktivierung des Erregers begünstigen, verringert sich die Infektionsgefahr für Wild- und Hausgeflügel.
Vorsicht ist weiterhin angebracht
Doch auch wenn die Fallzahlen in Bayern rückläufig sind, muss noch immer mit dem Vorkommen der Aviären Influenza, vor allem bei Wildvögeln, gerechnet werden. Daher sind zum Schutz der Haus -und Nutzgeflügelbestände auch zukünftig die gesetzlich vorgeschriebenen Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen durch die Tierhalter konsequent zu beachten. Besondere Vorsicht gilt weiterhin bei Tieren mit Auslauf beziehungsweise in Freilandhaltung. Auch außerhalb größerer Seuchengeschehen ist der direkte Kontakt von Haus- und Nutzgeflügel zu Wildvögeln (besonders Wassergeflügel) wo immer möglich zu verhindern.
Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte dennoch vermieden und tot aufgefundene Wildvögel nicht berührt oder bewegt werden. Werden mehrere Vögel an einem Ort tot aufgefunden, wird um eine entsprechende Information des Veterinäramtes gebeten.
Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort „Geflügelpest“ verfügbar. Auf der Internetseite des Landratsamtes (www.weilheim-schongau.de) gibt es weitere Informationen.
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