Vereinspauschale rechtzeitig beantragen
Die staatliche Zuwendungen zur Förderung des Sportbetriebs
Der Freistaat Bayern gewährt entsprechend seiner Sportförderrichtlinien pauschale Zuwendungen für den Sportbetrieb von rechtsfähigen Sportvereinen. Die daran interessierten Vereine werden vom Landratsamt gebeten, die Zuschüsse rechtzeitig zu beantragen. Die Anträge müssen mit den erforderlichen Anlagen (Originale der gültigen Übungsleiter-Lizenzen) spätestens am 1. März (Ausschlussfrist) beim Landratsamt vorliegen. Entscheidend ist der Eingangsstempel der Kreisverwaltungsbehörde.
Für das Zuschussverfahren gelten die Sportförderrichtlinien (http://www.stmi.bayern.de/sug/sport/breitensport/foerderungvereine/index.php). Die Höhe der Förderung wird errechnet nach der Anzahl der Vereinsmitglieder, die am 1. Januar 2019 beim Dachverband gemeldet sind (Erwachsene: einfache Gewichtung, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 26 Jahren: zehnfache Gewichtung) und nach der Anzahl der im Verein seit dem 1. März 2018 eingesetzten Übungsleiterlizenzen (650- beziehungsweise 325-fach). Die Liste der anerkannten Übungsleiterlizenzen wird jährlich aktualisiert und im Internet veröffentlicht.
Nähere Einzelheiten zum Zuschussverfahren können von den zuständigen Sachbearbeiterinnen, Irmgard Walter und Andrea Wieland, beim Landratsamt Weilheim-Schongau in Weilheim in der Stainhartstraße 9 (Rückgebäude Arbeitsagentur) auf Zimmer 241 im zweiten Stock (Telefon 0881/681-1121 beziehungsweise 681-1252), in Erfahrung gebracht werden.
Die Antragsvordrucke können dort angefordert werden. Sie stehen auch auf der Homepage des Landratsamtes unter www.weilheim-schongau.de zur Verfügung.
Es dürfen für die Antragstellung nur neue Vordrucke verwendet werden.
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