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Rubrik: Gesamt · Ort: fuenfseenland
Was darf wann genutzt werden?
Grünanlagensatzung der Gemeinde
Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching hat in seiner Sitzung vom 26. März den Erlass einer Grünanlagensatzung beschlossen. Diese Satzung schafft die Grundlage für einheitliche Benutzungsregeln der Kinderspielplätze, Sport- und Grünflächen.
Die Satzung regelt unter anderem folgendes: Kinderspielplätze dürfen nur zwischen 8 und 20 Uhr benutzt werden. Es dürfen außerdem keine Hunde mitgeführt werden, Sportflächen dürfen zwischen 8 und 22 Uhr benutzt werden. Auf Grünflächen ist insbesondere die Ruhestörung der Anwohner, das Grillen und Errichten offener Feuerstellen sowie das Aufstellen von Zelten oder Wohnwägen nicht gestattet. Außerdem darf kein Unrat oder Müll außerhalb der Mülleimer entsorgt sowie Hundekot hinterlassen werden. Das sollten eigentlich Selbstverständlichkeiten sein.
Vor Ort können durch Aufstellung entsprechender Hinweisschilder weitere Regelungen bekannt gemacht werden. Die komplette Grünanlagensatzung der Gemeinde Gilching mit sämtlichen Regelungen sind auf der Homepage der Gemeinde unter www.gilching.de zu finden und liegen in den Büros des Ordnungsamtes und des Hochbauamtes zur Einsicht aus.
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