Sprungturm ade
Neue Vorgaben für Freizeitgeräte an den Seen
Sprungtürme, Wasserrutschen und Badeinseln, die im Sommer den Badegästen viel Spaß an den Seen im Landkreis bereiten, könnten bald der Vergangenheit angehören. Solche Anlagen dürfen nach einem richtungsweisenden Urteil nämlich nur mehr unter Aufsicht benutzt werden, sonst müssten die Gemeinden nach einem Unfall damit rechnen in Haftung genommen zu werden. Der Bundesgerichtshof hatte vor kurzem das Urteil nach einem Badeunfall gefällt, das auch für die Badeplätze an den Landkreisgewässern als Referenzfall herangezogen werden könnte. Jetzt überlegen die Gemeinden wie sie die Aufsichtspflicht nach diesem Urteil erfüllen können.
Bademeister oder Rückbau
Die Herrschinger wollen den Sprungturm am Seewinkel erhalten. Damit die Gemeinde bei einem Unfall nicht in Haftung genommen werden kann, möchte sie bis zum Beginn der Sommersaison eine Aufsicht für den Badeplatz am Ammersee einstellen. Der Sprungturm wird dann wohl nur zu bestimmten Zeiten für Sprünge offen stehen. Erst im vergangenen Jahr war er erneuert worden. Damals war auch die seit vielen Jahren von der Jugend geforderte Badeinsel erstmals in Betrieb genommen worden. Bei einem Sturm im Winter hatte sie sich von ihrer Verankerung losgerissen und war an Land getrieben. Dort wird sie auch bleiben müssen. Die Aufsichtspflicht könne nicht gewährleistet werden, erklärte Bürgermeister Christian Schiller. Eine Badeaufsicht müsste nämlich die Schwimmer auf dem Floß, aber auch den See beaufsichtigen.
Im nächsten Jahr soll der Herrschinger Badeplatz Seewinkel an einen neuen Pächter übergeben werden. Wie die Aufsichtspflicht dann geregelt werden soll, ist noch offen.
Bei Dießen sollen in Sankt Alban und in Riederau alle Anlagen wie Wasserrutsche und Badeinsel abgebaut werden. Die Kommune wollte keine Haftung bei Unfällen übernehmen.
In Utting gibt es den dreistöckigen Sprungturm, der fast schon ein Wahrzeichen der Gemeinde ist. Er muss außerhalb der beaufsichtigten Öffnungszeiten abgesperrt werden.
Bademeister im Seebad
Auch am Starnberger See wird nach Lösungen gesucht. Im Starnberger Seebad können die schwimmende Badekrake und die Badeinsel im See bleiben. Die Stadt hat zur Überwachung der Anlagen schon seit langem Bademeister in mehreren Schichten eingestellt.
Im Feldafinger Strandbad werden die Rutsche und der Sprungturm wohl auch abgebaut werden müssen. Aber es wird noch nach Lösungen gesucht.
Was mit den Badeinseln an anderen Stellen in den Seen im Landkreis passieren soll, steht noch nicht fest. Für sie muss noch eine Lösung gefunden werden.
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