Kindergartengebühren entfallen
Die Gemeinde Herrsching erhebt für den Monat April 2020 aufgrund des behördlichen Betretungsverbotes keine Gebühren für den Besuch des Gemeindekindergartens Johannes A. Wunder und kein Essensgeld. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder, für die die Notbetreuung in Anspruch genommen werden muss.
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