Keine Briefmarken-Plakate
DIN A 1 soll Standard bei Wahlwerbung bleiben
Plakate müssen eine gewisse Größe haben dürfen, um wahrgenommen werden zu können. Diese Auffassung vertrat der Herrschinger Gemeinderat. In seiner Sitzung diskutierte er über eine neue Plakatierungsverordnung. Vor zehn Jahren war sie erstmalig erlassen worden. Jetzt herrschte Nachbesserungsbedarf.
Sinn der Verordnung sei der „Schutz des Orts- und Landschaftsbildes vor einer störenden Häufung von Anschlägen“, hieß es in der Tischvorlage. Für Vereine, Kirchen und Organisationen gibt es gemeindliche Plakatwände, auf denen jeweils ein Plakat aufgehängt werden kann. Vor Wahlen werden spezielle Anschlagtafeln aufgestellt, die ausschließlich für Wahlplakate bestimmt sind. Bei der gängigen Plakatgröße von DIN A 1 können darauf jeweils 16 Plakate aufgehängt werden. Diese dürfen sechs Wochen vor der Wahl aufgeklebt werden und müssen eine Woche danach abgehängt werden, ansonsten macht das die Gemeinde und stellt eine Rechnung. Da der Bedarf jedoch größer ist, schlug die Verwaltung vor, die Größe der Plakate auf DIN A 2, also die doppelte Größe eines Schulzeichenblocks, zu verringern. Die Verwaltung wird die Felder an die Parteien verteilen „entsprechend der amtlichen Reihenfolge der jeweiligen Parteien und Wählergruppen“.
Das war dem Ratsgremium aber zu klein. Es befürchtete eine „Briefmarkenwand“ mit Plakaten, die keiner mehr auf die Ferne würde entziffern können.
Lieber die Plakatwand verlängern
Jens Waltermann (FDP) kritisierte, dass Plakate in der kleinen Größe nicht „funktionierten“. „Da ist über das Ziel hinaus geschossen worden.“ Auch Anke Rasmussen (Grüne) fand kleinere Plakate ungünstig. Denn Din A 1 sei nun einmal der Standard. Sind sie kleiner, könne nur noch ein Konterfei und kein Slogan mehr aufgedruckt werden. Die Plakatwände sollten lieber verlängert werden.
Roland Lübeck (CSU) kritisierte, dass der Werbezweck bei den Miniplakaten „nicht mehr gegeben“ sei. Außerdem seien beispielsweise die Plakate für die Europawahl alle schon gedruckt. Einstimmig beschloss das Ratsgremium, dass die fünf Meter breite Anschlagwand auf zehn Meter verbreitert werden soll. Wer keinen Platz mehr auf der Wahlwand bekommt, darf im Umkreis bis zu fünf Metern einen eigenen Plakatständer mit einem DIN A 1 Plakat aufstellen.
Die Verordnung gilt für Plakate, Zettel, Schilder, Tafeln, Bildwerfer oder Transparente, die an unbeweglichen Wänden, Masten, Plakatständern oder Fahrzeuganhängern angebracht sind. Die Anzahl von Anschlägen wurde auf 20 Stück je Veranstaltung beschränkt.
Mit viel Liebe kümmert sich der Herrschinger Gartenbauverein um die öffentlichen Blumenkästen. „Leider kommt es immer wieder vor, dass auch örtliche Vereine/Veranstalter genau vor diese blühenden Kästen ihre Großplakate aufstellen und uns allen den Blick auf die Bepflanzungen verwehrt bleibt“, kritisierte der Verein. Jetzt sollen an die Kästen, aber auch an Bäumen keine Plakate mehr gelehnt oder angebracht werden dürfen.
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