Gütesiegel bestätigt
Bürgerstiftung Landkreis Starnberg erneut ausgezeichnet
Das Gütesiegel für Bürgerstiftungen steht für Qualität und Transparenz im lokalen bürgerschaftlichen Engagement. Seit 2003 verleiht der Bundesverband Deutscher Stiftungen das Siegel an Stiftungen, die den sogenannten „Zehn Merkmalen einer Bürgerstiftung“ entsprechen. Aktuell tragen 263 der rund 420 Bürgerstiftungen in Deutschland diese Auszeichnung.
Die Prüfung der Unterlagen sowie die Entscheidung über die Vergabe des Siegels erfolgt durch eine unabhängige Jury aus erfahrenen Bürgerstiftern und Bürgerstiftungsexpertinnen. Für eine erfolgreiche Bewerbung müssen Bürger-stiftungen neben der Zweckvielfalt und der lokalen Ausrichtung der Stiftungsarbeit insbesondere die Unabhängigkeit der Stiftung von politischen Gremien und einen strategischen Aufbau des Stiftungskapitals nachweisen. Diese und weitere Kriterien sind in den zehn Merkmalen festgeschrieben, die sich Bürgerstiftungen seit rund 20 Jahren als Qualitätsmerkmal selbst auferlegt haben.
Der Bundesverband Deutscher Stiftungen vertritt als Dachverband die Interessen der mehr als 22.000 Stiftungen gegenüber Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung. Das Gütesiegel hat drei Jahre Gültigkeit und muss dann wieder neu beantragt werden. Die Bürgerstiftung Landkreis Starnberg erhielt diese Auszeichnung durchgehend seit 2011.
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