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Rubrik: Gesamt · Ort: fuenfseenland
Ein Häuschen am See
In Weßling wird Pacht für Stege und Hütten neu geregelt
Die Gemeinde Weßling möchte die Pachtverträge für Bade- und Bootshütten sowie für Stege am Weßlinger See neu regeln. Der Gemeinderat hatte einstimmig beschlossen, „allen Weßlinger Bürgerinnen und Bürgern gleichberechtigt die Möglichkeit zu geben, ein Recht für einen Steg, eine Boots- oder Badehütte am Weßlinger See zu pachten“. Die Anregung kam vom Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde, der regelmäßig die Abläufe der Projekte der Kommune überprüft. Der hatte die Kritik vieler Bürger aufgegriffen, die sich beklagt hatten, dass immer nur die selben Familien Stege und Hütten gepachtet hätten. Jetzt soll die Verwaltung einen „Fahrplan“ erstellen, mit dem Ziel von den alten auf neue, möglichst einheitliche Pachtverträge umzusteigen. Dabei sollen neue Kriterien zur Vergabe aufgestellt werden.
Für 200.000 Mark gekauft
Im Gegensatz zu den anderen Seengemeinden im Landkreis (Wörthsee, Ammersee, Pilsensee, Starnberger See) ist die Gemeinde Weßling die einzige, der der See selbst gehört. Deswegen hat die Kommune auch das Recht die Pachtverträge zu schließen. 1968 hatte Weßling den See vom Grafen Toerring zu Seefeld erworben. Damals hat das Gewässer 200.000 Mark gekostet. Allerdings war der See in keinem besonders guten Zustand und für seine Gesundung musste viel investiert werden. In den 70-er Jahren wurde die Ringkanalisation realisiert, vor einigen Jahren noch eine Frischluftpumpe mitten im See installiert. Der Stromverbrauch dafür kostet die Gemeinde rund 9.000 Euro im Jahr. Dazu kommen die anderen Aufgaben wie die Instandhaltung der Uferwege, der Grünanlagen oder das Algenmähen mit dem Mähboot.
Lagerfeuer auf dem Steg
Derzeit kostet die Pacht einer der rund zehn Hütten 500 Euro im Jahr und für einen der rund 20 Stege zahlen die Pächter 100 Euro. Zu den Stegbesitzern zählt beispielsweise der Fischereiverein „Die Stichlinge“. Mehrere Stege hat der Verein errichtet. Von hier aus wird gerne in dem fischreichen Gewässer geangelt. Der Verein muss aber auch für den Unterhalt der Holzkonstruktionen aufkommen. Keine leichte Aufgabe, denn immer wieder gibt es etwas zu reparieren, wenn beispielsweise nach nächtlichen Partys Bretter aus dem Steg gerissen, Scherben verteilt oder gar Lagerfeuer auf dem Steg angezündet worden waren.
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