Denkmalschutz als Rettungsanker
Kulturverein kämpft weiter für den Erhalt der Albers-Villa
Mit Unterstützung vieler Bürger kämpft der Kulturverein Garatshausen weiter gegen den Abriss der Villa des Filmstars Hans Albers und für die Öffnung für die Allgemeinheit. „Die langfristige Vision ist es, das Grundstück kulturell zu nutzen“, sagte Vorsitzender Andreas Kapphan. „Museum, Ausstellungen, Cafe – wir haben genug Ideen.“ Dass die Villa in einem ersten Schritt in die Denkmalschutzliste aufgenommen wird, untermauern neue Argumente. „Die Albers-Villa und ihr Park in Garatshausen – Denkmal oder Abriss?“ so lautete die Einladung zu einem Vortragsabend, dem so viele Interessierte folgten – auch Albers-Nachbar Bibi Reich und Mathias von Luckowicz, der ehemalige Leiter der Fischereianstalt - , dass die Stühle im Spiegelsaal des Schlosses bei weitem nicht reichten.
Andreas Kapphan fasste die unsägliche Geschichte des Hauses zusammen, die den meisten zwar bekannt, aber in der Absurdität der Geschehnisse unübertroffen ist. Albers-Lebensgefährtin Hansi Burg hatte die Villa 1971 an den Freistaat Bayern verkauft, mit der Auflage, das Grundstück der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Stattdessen zog 1978 die Bayerische Landesanstalt für Fischerei ein. Diese wiederum musste 2009 ausziehen - aber nicht um die Allgemeinheit zum Zuge lassen zu kommen, sondern weil der Freistaat den Verkauf für einen zweistelligen Millionenbetrag plante. Dies konnte zwar verhindert werden. Nicht aber die Pläne für einen Abriss des Gebäudes und einer Nutzung als kleines Hotel, die anschließend im Gespräch waren. Die jedoch von der Regierung verworfen wurden, weil sie auf ein größeres Baurecht pochte. Und dann? Stillstand. Seit 2009 steht das Haus leer, der Park ist verwildert. Mittlerweile sei auch der Bebauungsplan wegen des langen Stillstands wieder aufgehoben, ergänzte der Feldafinger Bürgermeister Bernhard Sontheim.
Drei hochkarätige Redner bestritten den Abend, die einen überzeugenden Nachweis der Villa und des Park als Teil der historisch gewachsenen Villenlandschaft am Starnberger See lieferten. Der Architekt Arne Schacht berichtete über die Geschichte des Landhauses vom Erbauer Ludwig Loé bis zum Eigentümer Hans Albers, der es 1935 der Familie Thurn und Taxis abgekauft hatte. Auch wenn das Haus seit zehn Jahren ungenutzt und Wege und Freitreppe längst von Gras überwuchert sind – die Bausubstanz sei noch gut, schloss der Architekt den Erhalt nicht aus.
Teil der höfischen Parklandschaft
Dass der weitläufige Garten schon seit dem 17. Jahrhundert Teil einer höfischen Parklandschaft war und diese Tradition unter der Obhut Albers‘ kontinuierlich weitergeführt worden war, skizzierte Reinhard Mößmer. Für den ehemaligen Abteilungsleiter an der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwartschaft ist klar, dass das Areal ein Gartendenkmal ist und nicht einfach ein überwucherter Park. Fassungslos zeigte er sich über das Desinteresse des Freistaats an seinem Besitz. Anhand von Vorher-Nachher-Luftbildern zeigte er die völlige Verwilderung des einst so sorgfältigen landschaftsgärtnerischen Plans. Alles wächst ineinander, die Sichtachsen zum See sind längst zugewuchert, „und die Eichen werden bald nur noch ein Pinsel sein“. Trotzdem besteht Hoffnung, den Park wieder in die ursprüngliche Form zurückführen zu können.
Hans und Hansi
Historikerin Doris Fuchsberger zeichnete ein liebevolles Bild von „Hans und Hansi“. Der umschwärmte Frauenheld Hans Albers hielt trotz seiner zahlreichen Affären immer an seiner großen Liebe Hansi Burg fest, einer jüdischen Schauspielerin, deren Familie im Holocaust umkam. Albers blieb im Gegensatz zu Kollegen völlig frei von NS-Verstrickungen. Weil ihn Goebbels kaltstellte, floh er schließlich von Berlin nach Garatshausen.
„Danke für die neuen Aspekte“, sagte Bürgermeister Sontheim. Für ihn ist klar: „Der Freistaat muss seiner Aufgabe gerecht werden, dieses Juwel zu erhalten und wiederherzustellen.“ Etliche Zuhörer forderten, den Garten nach Vorbild des Schacky- oder des Kustermann-Parks wiederherzurichten. Kulturvereins-Vorsitzender Kapphan führte noch eine weitere Absurdität ins Feld: „In Leoni pocht der Freistaat wegen der öffentlichen Nutzung auf sein Vorkaufsrecht für ein kleines Grundstück mit 6.000 Quadratmetern, und hier hat er 27.000 Quadratmeter und nutzt es nicht.“
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