1.000 und eine Unterschrift
Pro Bannwald rückt dem Ziel näher
Erst vor wenigen Wochen startete das Bündnis "Pro Bannwald" seine Petition "Kein Gewerbegebiet im Unterbrunner Holz". Wie das Bündnis mitteilte, stammen 800 Unterschriften von Bürgern aus dem Landkreis Starnberg. Damit ist das Quorum von 490 Unterschriften längst erreicht. Jetzt wird die Petition den verantwortlichen Entscheidungsträgern, in diesem Fall Landrat Karl Roth und den Kreisräten, zugesandt. Diese werden nun um Stellungnahme gebeten.
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"Wir sind begeistert über diesen Zuspruch aus der Bevölkerung und werden auch in den kommenden Monaten fleißig Unterschriften sammeln und durch andere Aktionen auf unser Ziel hinarbeiten", teilte Mitinitiator Christian Winklmeier mit. Das Bündnis wird sich weiterhin für den Erhalt des Unterbrunner Holzes, des Naherholungsgebiets, einsetzen. "Wir kämpfen für den Erhalt des Wasserschutzgebiets, des Landschaftsschutzgebiets und des Bannwalds. Wir wollen nicht akzeptieren, dass der durch das Gewerbegebiet entstehende Schaden rein zu Lasten der Gemeinde Gilching geht und der Nutzen rein auf Gautinger Seite liegt", so die Bündnissprecher weiter.
Was ist ein Bannwald?
Der Name Bannwald war bereits im Mittelalter in Deutschland, Österreich und der Schweiz gebräuchlich. In Bannwäldern war damals das Recht zu Jagen oder den Wald anderweitig zu nutzen, den Landesherren vorbehalten. Später wurde der Begriff auf besonderes schützenswerte Waldstücke übertragen. Die Erklärung zum Bannwald beruht entweder auf Natur- und Umweltschutzgründen oder der besonderen Schutzfunktion des Waldgebietes.
Schutzfunktionen von Wäldern können Bodenschutz (Erosion, Steinschlag oder Muren), Lawinenschutz, Wasserschutz (Reinhaltung des Grund- und Oberflächenwassers), Klimaschutz oder Immissionsschutz (Staub, Lärm) sein.
Aufgrund ihrer Lage, Zusammensetzung und Größe sind diese Wälder unersetzlich. Der rechtliche Status ist dabei je nach Waldrecht unterschiedlich. Die forstliche Bewirtschaftung ist in der Regel weiterhin erlaubt. Eine Ausnahme stellt dabei Baden-Württemberg dar. Dort ist jede Nutzung untersagt.
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