Mehr als Ruhestätten und Orte der Trauer
Was darf man und was darf man auf Friedhöfen nicht?
Ins Leben gerufen vom Bund deutscher Friedhofsgärtner, trugen die diesjährigen Tage des Friedhofes am 15. und 16. September das Motto "Der Friedhof: Leben - Lachen - Freude". Ziel der beiden Aktionstage war es, den Friedhof mehr als grüne Oase der Gartenkultur und Ort der Erholung ins Bewusstsein zu rücken und damit den Umgang mit Tod und Trauer aus der Tabuzone zu holen. Ein Anlass für die ARAG-Experten, einen ganz praktischen Blick auf das Thema zu werfen und einige interessante Sachverhalte zu klären.
Gehört Asche auf den Friedhof? Wahrscheinlich hat jeder einen Lieblingsplatz. Und so romantisch die Vorstellung auch ist, nach dem Tod für immer an diesem Ort zu bleiben, indem man seine Asche dort verstreuen lässt: Das ist fast überall in Deutschland tabu. Die Asche eines Verstorbenen darf nicht auf einem privaten Grundstück verstreut werden. In einem konkreten Fall wollte ein Mann die Asche seiner sterblichen Überreste auf einem Waldgrundstück verstreuen lassen, das ihm gehörte. Doch der Landkreis lehnte dies unter Hinweis auf den bestehenden Friedhofszwang ab. Dieser schreibt vor, dass Verstorbene in Deutschland ihre letzte Ruhe nur auf einer offiziell als Friedhof ausgewiesenen Fläche finden dürfen. Es gibt allerdings ein Bundesland, das den Friedhofszwang 2015 abgeschafft hat. So dürfen die Bremer ihre Asche auch im eigenen Garten verstreuen – vorausgesetzt, es gibt eine schriftliche Verfügung des Verstorbenen.
Werbung auf Friedhöfen meist tabu
Schriftzüge auf Arbeitskleidung sind eigentlich die normalste Werbung der Welt. Könnte man meinen. Doch auf Friedhöfen kann es, je nach Friedhofssatzung, tabu sein, gebrandete Arbeitskleidung zu tragen. In einem konkreten Fall trugen der Geschäftsführer und ein Kreuzträger eines Beerdigungsinstituts bei einer Beisetzung weiße Oberhemden, die am Kragen mit dem schwarzen Schriftzug des Unternehmens versehen waren. Die Konkurrenz klagte dagegen, und pochte auf die Friedhofssatzung, in der unter anderem stand, dass es verboten sei, „Reklame irgendwelcher Art zu treiben“. Und da es sich bei dem Schriftzug am Hemdkragen eindeutig um Werbung handelt, die der Förderung des Unternehmens dient, musste der Bestatter auf die gebrandeten Hemden verzichten.
Wer zahlt für eine Beerdigung?
Die Kosten für die Beerdigung tragen in erster Linie die Erben – und zwar als Gegenleistung für das erhaltene Erbe. Es kann sein, dass ein einzelner Erbe den gesamten Betrag für das Begräbnis übernehmen muss. Er hat dann allerdings die Möglichkeit, die übrigen Erben anteilig in die Pflicht zu nehmen. Aber wie teuer darf eine Beerdigung eigentlich sein? In der Regel umfassen die zu tragenden Kosten den Betrag, der aufgrund der Lebensstellung des Verstorbenen angemessen ist. Dies sind grundsätzlich die Kosten für den Bestatter und das Grab, eine übliche Feier, den Grabstein und die Anlage der Grabstätte sowie Todesanzeigen, Danksagungen und eventuell die Trauerkleidung.
Nicht dazu gehören in der Regel die Reisekosten der Angehörigen sowie Kosten für eine Umbettung und endgültige Bestattung. Falls die Kosten von den Erben nicht eingefordert werden können oder kein Vermögen vorhanden ist, zahlt der Unterhaltsverpflichtete. Es ist möglich, dass die Unterhaltsverpflichteten auch dann für die Beerdigungskosten aufkommen müssen, wenn sie und auch alle anderen Erben das Erbe ausgeschlagen haben. Gibt es keine unterhaltspflichtigen Personen, sind wiederum die Angehörigen in der Pflicht. Eine Verpflichtung zur Übernahme der Beerdigungskosten kann auch aufgrund eines Vertrags oder eines Schadensersatzanspruchs bei Tötung bestehen. Und das Seemannsgesetz schreibt die Pflicht des Kapitäns zur Regelung der Beerdigung beim Tod eines Besatzungsmitglieds fest.
Wann zahlt das Sozialamt?
Können die Kosten für die Beerdigung dem Verpflichteten nicht zugemutet werden, springt nach Auskunft der ARAG-Experten das örtliche Sozialamt ein. Es übernimmt die notwendigen Bestattungskosten, wenn nicht vorrangig Sterbegelder berücksichtigt werden müssen. Die Übernahme der Kosten kann nicht nur aufgrund der finanziellen Situation des Verpflichteten unzumutbar sein, sondern beispielsweise auch dann, wenn der Verpflichtete von dem Verstorbenen misshandelt wurde. Als notwendig gelten beispielsweise die Kosten für die Leichenschau und -beförderung, öffentliche Gebühren, das Vorbereiten und Herrichten der Leiche, ein einfacher Sarg und Blumenschmuck, die Trauerfeier im Beerdigungsinstitut, die Sargträger und die Überführung auf den Friedhof, das erstmalige Herrichten des Grabes sowie ausnahmsweise die Kosten für die Überführung in eine Familiengrabstätte. Die Kosten für die Anreise der Trauergäste und die Trauerfeier, die Todesanzeige, die Trauerbekleidung und regelmäßige Mehrkosten für eine Wahlgrabstätte können allerdings nicht beansprucht werden. Grabpflege und eine Bestattung im Ausland werden ebenfalls nicht übernommen. Das Sozialamt übernimmt die Bestattungskosten auch dann nicht, wenn es sich um eine Feuerbestattung oder eine anonyme Bestattung handelt oder jemand anderes dazu in der Lage ist, die Kosten zu übernehmen.
Gemeinsame Bestattung von Mensch und Tier
Explizit verboten war die Mensch-Tier-Bestattung in Deutschland bislang nicht. Aber eben auch nicht ausdrücklich erlaubt. Nun ist es dank eines juristischen Winkelzuges zumindest in zwei deutschen Städten so weit: Hund, Katze, Maus und Co. dürfen ganz offiziell gemeinsam mit ihrem Herrchen begraben werden. In Koblenz und Essen darf das verstorbene Haustier ganz offiziell mit ins Grab. Das deutsche Bestattungsrecht erlaubt die gemeinsame Bestattung von Mensch und Tier allerdings nur, wenn die jeweilige Friedhofssatzung kein entsprechendes Verbot enthält. Zwar darf die Urne des Hautieres mit seinem Besitzer gemeinsam ins Grab, doch sowohl die Überführung als auch die Einäscherung müssen weiterhin streng getrennt nach Mensch und Tier erfolgen. Untersagt bleibt nach Angaben der ARAG Experten auch die Beisetzung tierischer Kadaver.
Skurrile Bestattungsformen
In vielen deutschen Haushalten stehen bereits Tier-Urnen, für deren letzte Ruhestätte es nun einen geeigneten Ort gibt. Vergleichsweise normal mutet die Mensch-Tierbestattung allerdings an, wenn man einen Blick nach Gelsenkirchen wirft. Dort können sich echte Schalke-Fans seit 2012 auf dem Schalke-Fan-Feld ab 2.800 Euro mit Blick auf das Stadion begraben lassen. Der Friedhof ist natürlich in Stadion-Form angelegt und mit blau-weißer Blütenpracht bepflanzt. In England dürfen Fans ihre Asche sogar über dem Heiligen Rasen von Wembley verstreuen oder ihre Urne hinter der Torlinie bestatten lassen. Amerikaner können sich per Rakete ins Weltall befördern lassen. Dieser "Memorial Spaceflight" kostet zwischen 8.000 und 25.000 Euro. Angesichts dieser schrägen Praktiken dürften Tier-Mensch-Bestattungen recht normal erscheinen.
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