Herrsching sucht Schöffen
Gemeindemitglieder zur Unterstützung des Amtsgerichts
Die Gemeinde Herrsching kann für die Schöffenwahl 2018 Vorschläge beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Hierzu wird von der Gemeinde eine Vorschlagsliste erarbeitet, aus der dann von dem gebildeten Schöffenwahlausschuss beim zuständigen Amtsgericht eine Auswahl getroffen wird. Die nächste Amtszeit beginnt im kommenden Jahr und dauert bis 2023.
Um was geht's?
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Auf Grund der Mitteilung des Präsidenten des Landgerichts München II sind aus der Gemeinde Herrsching mindestens zwei Personen dem Amtsgericht Starnberg für die Schöffenwahl 2018 vorzuschlagen. Gesucht werden Personen, die in Herrsching wohnen und am 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Weitere Informationen sind auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter www.justiz.bayern.de/service/schoeffen sowie der Homepage der Gemeinde Herrsching www.herrsching.de zu finden.
Wer sich zur Ausübung eines Schöffenamtes in der Lage sieht, wird gebeten, sich bis spätestens Donnerstag, 29. März, bei der Gemeinde Herrsching, Bahnhofstraße 12, 82211 Herrsching a. Ammersee schriftlich (Bewerbungsbogen) zu bewerben.
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