Das Hospiz stellt sich vor
Gesellschaft gegründet - Eröffnung 2022 geplant
Im April 2022 soll das Hospiz in Germering, mit dessen Bau im Frühjahr dieses Jahres begonnen wurde, eröffnet werden. Für dieses Hospiz wurde die Betreibergesellschaft in Form einer gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) gegründet.
Die Spenderin
Gabriele Strobl gründete im Juni 2014 die Max-und-Gabriele-Strobl-Stiftung und übergab sie der Germeringer Sozialstiftung in die treuhänderische Verwaltung. Ziel der Stiftung ist die Schaffung eines Hospizes in Germering und die Unterstützung einer stationären Hospizversorgung. Gabriele Strobl stellte zusätzlich für die Errichtung des Hospizes das Grundstück in der Unteren Bahnhofstraße 22 zur Verfügung. Der Bauträger des Hospizes ist die Sozialstiftung Germering. Ein von der Stifterin vorgesehenes und ebenfalls im Gebäude befindliches Frauenhaus verfügt über separate Räumlichkeiten und Zugänge. Nach Fertigstellung des Gebäudes werden die Räumlichkeiten für das Hospiz an die gGmbH vermietet.
Strenge Auflagen
Die Sozialstiftung Germering engagiert sich seit vielen Jahren für den Bau des Hospizes und unterstützt mit dafür vorgesehenen Stiftungsgeldern das Hospiz. Die Gesellschaftsform gGmbH ist von der Steuer befreit. Die Voraussetzung zur Vergabe der Gemeinnützigkeit ist in der Abgabenordnung definiert, an strenge Auflagen gebunden und wird vom Finanzamt überprüft. Eine gGmbH muss einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck verfolgen. Die Gesellschafter des Hospizes sind mit 52 Prozent der Hospizverein Germering e.V. sowie die Stadt Germering und der Landkreis Fürstenfeldbruck mit jeweils 24 Prozent.
20 Jahre
Der Hospizverein Germering e.V. feiert 2020 sein 20-jähriges Bestehen und treibt seit vielen Jahren den Bau eines Hospizes in Germering voran. Da ein wesentlicher Pfeiler der Hospizbewegung auf einem bürgerschaftlichen Engagement beruht, ist insbesondere die ehrenamtliche Tätigkeit der Hospiz- und Trauerbegleiter ein gesetzlich geforderter und unverzichtbarer Bestandteil für die Arbeit im Hospiz. Die Hospiz Germering gGmbH ist als Betreibergesellschaft verantwortlich für den Betrieb des Hospizes. Bereits vor der Eröffnung kümmert sie sich um ein voll funktionsfähig ausgestattetes Hospiz. Hierunter fallen die finanzielle Planung und die Einrichtung des Hospizes, die Entwicklung eines Netzwerks mit Partnern und anderen Hospizen, die Einstellung der medizinischen, pflegerischen und psychosozialen Fachkräfte und vieles mehr. Sobald die ersten Gäste in das Hospiz einziehen, sind die Mitarbeiter der Betreibergesellschaft für die Beratung, Begleitung und Versorgung der schwerstkranken und sterbenden Menschen verantwortlich.
Wohnungen für Mitarbeiter
Die Geschäftsführerinnen der gemeinnützigen GmbH engagieren sich auch im Hospizverein Germering. Mit Elizabeth Braams, 2. stellvertretenden Vorsitzende, und Sina Muscholl, die als Beisitzerin in den Vorstand gewählt wurde, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Hospiz und Hospizverein in Germering sichergestellt. Das Hospiz ist für zehn unheilbare kranke und sterbende Menschen ausgelegt. Der Einzugsbereich des Germeringer Hospizes umfasst die Landkreise Fürstenfeldbruck, Dachau und Starnberg und verbessert damit wesentlich die Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen.
Zusätzlich stehen im 3. Obergeschoss des Hospizes Mitarbeiterwohnungen zur Verfügung. Zur Gewinnung von qualifiziertem Personal ist das Thema Wohnungssuche ein Schlüsselthema. Deshalb ist es Bestandteil des Konzeptes, zumindest einem Teil der Mitarbeiter eine Wohnung anbieten zu können. Die Finanzierung des laufenden Betriebs des Hospizes ist über das Sozialgesetzbuch V geregelt. Danach werden die Kosten der stationären Hospizversorgung zu 95 Prozent von der jeweiligen Kranken- und Pflegekasse übernommen. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2009 sind die schwerstkranken Gäste von einem Eigenanteil befreit. Dennoch gelingt die vollständige Finanzierung des Hospizes im laufenden Betrieb nicht. Auch wurde vom Gesetzgeber verfügt, dass fünf Prozent der Kosten als Eigenleistung durch das Hospiz in Form von Spenden und sonstigen Zuwendungen aufzubringen sind. Daraus ergibt sich, dass ein stationäres Hospiz dauerhaft auf Eigenmittel und Spenden angewiesen ist.
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