Bürgerbegehren abgelehnt
Seefelder Gemeinderat erklärt es für unzulässig
Der Seefelder Gemeinderat hat das Bürgerbegehren „Aubachtal“ in einer turbulenten Sitzung aus formellen Gründen für unzulässig erklärt. Wie berichtet, hatte zuvor eine Mehrheit im Gemeinderat beschlossen zu beantragen, dass ein Gelände aus dem Grünzug zwischen Oberalting und Hechendorf herausgenommen werden sollte, um dort einen Krankenhausneubau zu ermöglichen. Die Bürgerinitiative Eichenallee, die sich dagegen ausgesprochen hatte, hat zusammen mit den örtlichen Gruppen des Bundes Naturschutz und des Landesbundes für Vogelschutz über 1.000 Unterschriften von Seefelder Gemeindebürgern gesammelt und damit das Quorum für ein Bürgerbegehren erreicht. Ohne Erfolg.
Im Vorfeld hatte bereits die Rechtsaufsicht im Starnberger Landratsamt geurteilt, dass das Begehren ungültig wäre, weil der Bürger in der Begründung getäuscht werde. In der Seefelder Sitzung bemängelte Bürgermeister Wolfram Gum die Aussage im Begehren, dass die Bettenerweiterung „vergleichsweise schnell und kostensparend umsetzbar“ sei. Gum betonte die Wichtigkeit des Fortbestands der Klinik mit ihren 150 Arbeitsplätzen. Im Oktober soll ein Gutachten über die Machbarkeit der Generalsanierung und Erweiterung am derzeitigen Standort vorliegen. Vielleicht würde sich dann sowieso eine andere Situation ergeben und das Bürgerbegehren wäre unnötig gewesen, meinte Gum. Er forderte deswegen „Abwarten“.
Geschäftsordnungsantrag stoppt Diskussion
Eine weitere Diskussion in der öffentlichen Sitzung wurde verhindert, da Gemeinderat Oswald Gasser (FDP) mit einem Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte die sofortige Abstimmung mit der Mehrheit von CSU, FWG und FDP beschloss. „Die Art und Weise empfinde ich als schlechten Stil und zutiefst undemokratisch“, meinte Ortwin Gentz von der Bürgerinitiative.
Gegen die Stimmen von Gemeinderäten der Grünen und der SPD wurde die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens vom Gemeinderat abgelehnt.
Die Bürgerinitiative will aber trotz der Ablehnung nicht aufgeben. Zunächst soll ein Fachanwalt den Ablehnungsbescheid prüfen, dann wird entschieden, ob dagegen geklagt wird. Parallel dazu arbeitet die BI an einer neuen Version des Bürgerbegehrens.
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