Straßen- und Gehwegreinigung
Die Stadtverwaltung Germering bittet alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer herzlich um die Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Grünflächen vor den Anwesen, um diese von Schmutz, Schlamm, Unrat und dem im Winter ausgebrachten Splitt zu befreien. Auch um die Entfernung von Gras, Unkraut, Moos und sonstigen Pflanzen aus den Ritzen und Rissen der Gehwege wird gebeten. Chemische Unkrautvernichtungsmittel sind hierbei nicht gestattet. Insbesondere nach einem Unwetter sind außerdem die Abflussrinnen und Kanaleinläufe freizumachen, wenn sich dieser innerhalb der Reinigungsflächen befinden. Die dem Eigentum zugehörigen Reinigungsflächen sind der Anlage zur städtischen Reinigung- und Sicherungsverordnung auf der Website der Stadt Germering unter www.germering.de zu entnehmen.
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