Knöllchen für Radler
Polizei erhofft sich bessere Verkehrsmoral
Sie fahren auf dem Gehweg, in falscher Richtung auf den Radwegen, durch Fußgängerzonen – die Rede ist von Fahrradfahrern. Um die Verkehrsmoral der Radler ein wenig in Schwung zu bringen, hat die Germeringer Polizei einen „Fahrradkontrolltag“ durchgeführt. „Mehrere Streifen führten Schwerpunktkontrollen in allen fünf Kommunen ihres Dienstbereichs durch“, erklärte Stellvertretender Leiter der Polizeiinspektion, Andreas Ruch. Insgesamt wurden bei der Aktion 31 Verkehrsordnungswidrigkeiten festgestellt. „Am meisten wurden Fahrradfahrer beanstandet, die den Radweg in unzulässiger Richtung benutzten“, erklärte Ruch. Insgesamt 15 bekamen ein Verwarnungsgeld von jeweils 15 Euro.
Zwölfmal stoppten die Polizisten Radler, die in der Fußgängerzone radelten. Hier gab es Strafzettel über 15 Euro beziehungsweise 30 Euro „wegen Vorsatz“, so Ruch. Vier Fahrer radelten verbotenerweise auf dem Gehweg. Dafür mussten sie ein Verwarnungsgeld von 10 Euro zahlen.
Bei einer in Germering aufgebauten Kontrollstelle ging zudem noch ein mutmaßlicher Fahrraddieb ins Netz.
Sorgen bereitet der Polizei, dass sich viele Kinder nicht an die Verkehrsregeln halten. Vor kurzem kam es deswegen zu einem Unfall. Ein zwölfjähriges Mädchen war verbotenerweise mit dem Rad auf dem Gehweg gefahren. Am Kreuzungsbereich missachtete das Kind die Vorfahrt eines Kleintransporters, prallte gegen das Auto und stürzte zu Boden. Zum Glück zog sich das Mädchen nur leichte Verletzungen zu. Der verständigte Vater begleitete das Kind mit dem Rettungsdienst ins Krankenhaus.
Radelnde Kinder
In diesem Zusammenhang erinnert Ruch an den Paragrafen zwei, Absatz fünf der Straßenverkehrsordnung, wonach auch Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr, die auf den Gehwegen mit dem Fahrrad fahren dürfen, von ihrem Fahrrad absteigen und es schieben müssen, wenn sie eine Straße oder eine Straßeneinmündung überqueren wollen.
In diesem Gesetz heißt es: „Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. (...) Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. (...) Vor dem Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder und die diese begleitende Aufsichtsperson absteigen.“ Seit Ende 2016 dürfen auch Aufsichtspersonen, die mindestens 16 Jahre alt sind, ein radelndes Kind auf dem Gehweg begleiten. „Mitfahren darf aber nur eine Person, also nicht beide Eltern oder gleich die ganze Familie“, mahnt Ruch.
E-Bikes sind begehrte Beute
Ein wachsendes Problem mit dem die PI konfrontiert ist, sind Diebstähle von E-Bikes. „In diesem Sommer sind E-Bikes gefragt wie noch nie“, hat Ruch beobachtet. Auch bei Langfingern. Vor kurzem war ein Dieb in einer Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses zugange. In einen Fall hat er das am Vorderrad angekettete Rad einfach getrennt und das restlicheTeil mitgenommen. Am Fahrradabstellplatz blieben lediglich Vorderrad samt Schloss zurück.
Das zweite Rad war zwischen dem Rahmen und dem Hinterrad mit einem hochwertigen Schloss versperrt worden. Zwar hatte die Besitzerin eine „Aufsägespur“ am Schluss entdeckt, doch dem Dieb gelang es nicht, es zu knacken, der Diebstahl scheiterte. Die Germeringer Polizei rät, nicht am Schloss zu sparen. „Radler sollten ihre wertvollen Gefährte mit Sicherheitsschlössern der Stufe IV oder V sichern.“
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