Haltverbote erleichtern die Ernte
Auch in diesem Jahr baten die Germeringer Landwirte die Stadtverwaltung, für die Ernte Haltverbote einzurichten. Diese sind wegen der oft überbreiten und –langen (z. B. zwei Anhänger) Erntefahrzeuge erforderlich. Ab sofort gelten daher in folgenden Straßen abschnittsweise Haltverbote:
Dorfstraße, Hoflacher Straße, Salzstraße, Alte Kirchstraße, Brückenstraße, Burgweg, Aubinger Weg.
Die Haltverbote gelten voraussichtlich bis 15. Oktober. Sollte die Ernte in diesem Jahr früher eingebracht werden können, so werden die Haltverbote natürlich auch früher entfernt.
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