Body-Cams für Polizei
Aufnahmen dienen als Beweis vor Gericht
Die Germeringer Polizei ist seit kurzem in ihrem Zuständigkeitsbereich in Germering, Gilching, Puchheim, Eichenau und Alling mit speziellen Kameras unterwegs, die direkt am Mann beziehungsweise an der Frau getragen werden. Die Germeringer Inspektion erhielt vier der bayernweit 1400 Body-Cams (Körperkameras). Sie werden nur von uniformierten Polizeibeamten genutzt.
Die auffällig gelb leuchtenden Kameras werden an einer Schlaufe unterhalb der Schulter auf der blauen Schussweste befestigt, ergänzt durch den Schriftzug „Video, Audio“. Der Betrieb der Kameras ist einfach: Im Standby-Betrieb leuchtet ein grünes Licht. Das bedeutet, dass die Kamera aufnimmt, aber die Aufnahme nicht dauerhaft gespeichert wird. Wird die Kamera eingeschaltet, leuchtet das Licht rot. Dann sind auch die letzten 30 Sekunden des Standby-Betriebs gespeichert. Diese „Pre-Recording-Funktion“ soll später beispielsweise bei Gericht erklären, was der Auslöser für die Aufnahme war.
Im Oktober waren die Schulungen bei der Germeringer Inspektion in den fünf Dienstgruppen der Schichtbeamten durchgeführt worden. Jetzt sind alle Polizisten und Polizistinnen berechtigt die Kameras zu führen. "Prinzipiell ist der Einsatz der Body-Cam jedem Beamten freigestellt, das heißt, jeder Beamte darf selber entscheiden, ob er eine Kamera mitführt oder nicht", erklärte der stellvertretende Leiter der Polizeiinspektion Germering, Andreas Ruch..
Aufzeichnen wird angekündigt
Der Einsatz der Body-Cam ist eine sogenannte "offene polizeiliche Maßnahme". Das heißt, das Aufzeichnen wird dem Gegenüber immer angekündigt. "Man könnte auch sagen, dass das Filmen ein zusätzliches Einsatzinstrument darstellt. Wenn die Kommunikation alleine nicht fruchtet, ist es eine Zwischenstufe bevor die Anwendung von unmittelbaren Zwang ansteht", erklärte Ruch. Vom Einsatz der Body-Cams verspricht er sich viel: "Die Erfahrungen in den Pilotdienststellen in München, Rosenheim und Würzburg haben gezeigt, dass von den Kameras in derartigen Situationen oftmals eine gewisse deeskalierende Wirkung ausgeht".
Dank der Aufnahmen der Body-Cam kann die Polizei außerdem Vorfälle gerichtsverwertbar dokumentieren und Gegenbeweise gegen unberechtigte Vorwürfe liefern, die im Nachgang zu Einsätzen erhoben werden.
Die Aufnahmen werden von der Kamera über eine Dockingstation auf einen Server übertragen und nach 21 Tagen automatisch gelöscht. Nur bei strafbarem Verhalten oder im Falle von Beschwerdefällen werden Aufnahmen nach entsprechender Sichtung durch die Vorgesetzten auf CD als Beweismittel für ein Ermittlungsverfahren gebrannt.
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