"Auf Streusalz verzichten"
Beim Schneeräumen an die Umwelt denken
Auch wenn die Temperaturen wieder steigen, der Winter ist noch lange nicht vorbei. Schneeschaufel und Winterstiefel können noch nicht in den Keller geräumt werden. Auf den Straßen und Gehsteigen muss man bis in den April hinein mit einer Schneedecke und Glatteis rechnen. Wie sieht es aber mit der Räum- und Streupflicht in Germering aus? Wie kann diese von den Hauseigentümern, Anliegern und beauftragten Mietern sowie Hausmeisterdiensten erfüllt werden? Die 5-Seen-Wochenanzeiger haben die geltenden Regeln beim Germeringer Bauhof nachgefragt.
Wo muss der Schnee geräumt werden?
Bauhof: Die Gehsteigfläche vor dem Grundstück oder – wenn ein Gehsteig fehlt - ein mindestens 1,50 Meter breiter, für die Fußgänger nutzbarer, Streifen muss geräumt werden.
Müssen die Straßen jederzeit frei sein?
Bauhof: Nein. Die Räumpflicht gilt an den Werktagen von morgens sieben Uhr bis abends 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von neun Uhr morgens bis 20 Uhr am Abend.
Wie oft muss man untertags zur Schneeschaufel greifen?
Bauhof: Mehrmals täglich, wenn dies zur Abwehr von Gefahren erforderlich ist. Also beispielsweise wenn sich Eis bildet oder es wieder schneit.
Oft reicht es nicht die Straße nur mit der Schaufel von Schnee zu befreien und es bleibt glatt. Sollte man dann salzen oder lieber streuen?
Bauhof: Im Interesse der Umwelt sollte auf Streusalz verzichtet werden. Die Stadt stellt den Bürgern dafür Splitt in den dafür aufgestellten orange- und grünfarbenen Kästen zur Verfügung. Der Splitt darf kostenlos mitgenommen werden. Die Kästen werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf nachgefüllt. Sollte ein Kasten leer sein, so bittet der Bauhof dies unter der Telefonnummer 089/89419-430 mitzuteilen. Außerdem gibt es noch eine Bitte an die Autofahrer. Der Germeringer Winterdienst braucht auf den Straßen Platz. Die Bürger sollten ihr Fahrzeug so parken, dass die städtischen Räum- und Streufahrzeuge durchkommen.
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