5-Seend Wochenanzeiger Wir sind Ihr Wochenblatt für das Fünfseenland

Wenn Heilen der Beruf ist

Gesundheitswesen im Blickpunkt

Heilpraktiker haben sich mittlerweile in eigenen Berufverbänden organisiert, um die Qualität ihrer Arbeit zu sichern. (Bild: S. Hofschlaeger/pixelio)

Das Heilen ist nicht alleine Ärzten vorbehalten. Blickt man auf die vielfältigen und zahlreichen Berufszweige, die sich mit dem Heilen und der Gesundheit befassen, gehören weit mehr als die Helfer in weißen Kitteln zu diesem Sektor. In Deutschland zählen viele Berufsgruppen zu den Heilberufen. Je nach Richtung haben manche von ihnen eine lange akademische Ausbildung hinter sich.

Vielfältig und weit

Zu den anerkannten Berufsgruppen der Heiler zählen Apotheker und auch Kosmetiker. Nicht die typischen Berufszweige, an die meist beim Heilen geachtet wird. Allerdings muss man bei der Berufsbezeichnung des Heilers nicht zwingen das Heilen im Namen tragen. Vielmehr steht die berufliche Tätigkeit im Vordergrund. Dabei dreht es sich um die Heilung, Feststellung, Linderung oder Pflege der Betroffenen. Einziger Unterschied bei den Heilberufen besteht, ob der Berufstätige eine akademische Laufbahn absolviert hat oder ob er sich sein Wissen auf einem anderen Weg angeeignet hat. Zu den letzteren Wegen zählen Gesundheitsfachberufe oder Medizinalfachberufe. Heilpraktiker nehmen übrigens eine Sonderstellung ein.

Akademische Heilberufe

Diese Berufe sind bundesgesetzlich geregelt und an eine universitäre Ausbildung gekoppelt. Ärzte, Apotheker und Psychotherapeuten zählen zum Beispiel dazu. Eine zwingende Voraussetzung zu diesen Berufen ist die Approbation. Sie berechtigt den zukünftigen Arzt dazu, seinen Beruf auszuüben.

In den Bundes- und Landesgesetzen sind Ausbildung, Zulassung und Berufstätigkeit geregelt. Für die Regelungen der Berufsausübung und Fort- und Weiterbildungen sind die Länder zuständig. Die akademischen Heilberufe sind typischerweise in öffentlich-rechtlichen Berufsorganisation, in sogenannten Kammern, organisiert.

Gesundheitsfachberuf

Das Tätigkeitsfeld wird auch als Medizinalfachberuf bezeichnet. Dazu zählen Heilhilfsberufe, Heilergänzungsberufe oder medizinische Assistenzberufe. Die Ausübung solcher Berufe ist mittels Rechtsvorschrift geregelt. Der Zugang hierzu erfolgt auf bundesrechtlicher Ebene. Sie erteilen die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung. Eine Hebamme, Alten- und Krankenpfleger sowie Physiotherapeuten und Diätassistenten zählen zu diesen Berufen. Ebenso Heilerzieher oder der Hörgeräteakustiker.

Heilpraktiker

Eine Sonderstellung nehmen hier die Heilpraktiker ein. Sie durchlaufen keine akademische Ausbildung. Neben der Vollendung des 25. Lebensjahres braucht man als Voraussetzung zur Berufsausübung einen Hauptschulabschluss. Der Beruf des Heilpraktikers ist in Deutschland durch das Heilpraktikergesetz geregelt. Er wird dabei allerdings nicht explizit definiert, sondern nur durch die Abgrenzung zum Berufsbild des Arztes bestimmt. Um jedoch die Qualität und vor allem Seriosität ihres Berufsstandes zu sichern, haben sich viele Heilpraktiker freiwillig in Berufsverbänden organisiert.

Startseite Anzeige aufgeben Zeitung online lesen Jobs Kontakt Facebook Anfahrt