Die Grillsaison ist schon in vollem Gange! (Bild: Rainer Sturm / pixelio.de)
Die Grillsaison ist schon in vollem Gange! (Bild: Rainer Sturm / pixelio.de)
Nicht jeder hat einen eigenen Garten zur Verfügung, in dem man unbeschwert den Grill anzünden kann. Auf Balkonen ist das sommerliche Vergnügen zwar grundsätzlich ebenfalls erlaubt, es gibt hier jedoch Ausnahmen, zum Beispiel wenn in den Mietvertrag eine Klausel mit einem ausdrücklichen Verbot aufgenommen wurde oder wenn die Rauchbeeinträchtigung für die Nachbarwohnungen erheblich ist. Im letzteren Fall liegt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Immissionsschutzgesetz vor, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Im Zuge guter Nachbarschaft kommen Hausgemeinschaften deshalb meistens überein, auf Holzkohlegrills zu verzichten und auf Gas- oder Elektrogrillgeräte auszuweichen.
Wer trotzdem bisweilen auf den intensiven Geruch von Holzkohle nicht verzichten mag, der findet auf öffentlichem Gelände diverse Grillzonen, in denen man den Holzkohlegrill unbedenlich anzünden und bei einem unbeschwerten Picknick im Freien den Sommer genießen kann.
Am Südende des Starnberger Sees gibt es Grillzonen im Freizeitgelände Ammerland (Autobahnausfahrt Seeshaupt, Richtung St. Heinrich und am See nach rechts abbiegen).
Aber auch auf der Westseite des Sees im Freizeitgelände “Paradies” bei Possenhofen kann man an eigens eingerichteten Grillzonen sein Fleisch und seine Würstel brutzeln.
Im Ostteil des Starnberger Sees im Erholungsgelände Ambach ist das Grillen auf den extra dafür eingefassten Feuerstellen nach 20 Uhr gestattet.