Was ist ein „Totenschein“?
Das gilt es, im Todesfall zu beachten
Es ist ein altes Sprichwort und hat durchaus seine Berechtigung: „Von der Wiege bis zu Bahre – Formulare, Formulare!“ Das erste Formular im Leben eines Menschen ist die Geburtsurkunde, das letzte die Sterbeurkunde. Und vor der kommt ein weiteres Formular: der Totenschein oder die Todesbescheinigung.
Dieses Formular, auch Leichenschauschein genannt, bescheinigt und dokumentiert unter Angabe des Sterbeortes, des Todeszeitpunktes und soweit möglich der Todesursache und natürlich der Personalien des Betreffenden, den Tod einer Person. Der Totenschein kann frühestens zwei Stunden nach dem Eintritt des Todes ausgestellt werden. In dieser und der nächsten Ausgabe erfahren Sie mehr über dieses wichtige Dokument.
Wer stellt den Totenschein aus?
Nicht jeder Beamte, auch nicht jeder Standesbeamte, ist befugt, einen Totenschein auszustellen. Das darf nur ein Arzt. Und auch das nur, nachdem er zuvor eine Leichenschau vorgenommen hat. Dabei werden verschiedene Tests vom Arzt durchgeführt. Grundsätzlich sind Ärzte, also auch der Hausarzt, zur Leichschau verpflichtet. Ist also der Sterbefall zuhause eingetreten, empfiehlt es sich, umgehend den Hausarzt zu kontaktieren, ist er nicht erreichbar, so sollte über die Notrufnummer 112 der Notarzt hinzugezogen werden. Tritt der Todesfall in einem Seniorenheim oder Hospiz ein, wird in der Regel von den Mitarbeitern ein Arzt gerufen. Kann der Arzt die Todesursache nicht eindeutig feststellen oder gibt es gar Anzeichen dafür, dass die Todesart nicht natürlich war, oder kann die Identität des Verstorbenen nicht eindeutig geklärt werden, geschieht das, was man aus Kriminalfilmen im Fernsehen kennt: Die Kriminalpolizei wird informiert und die Staatsanwaltschaft ordnet eine gerichtliche Leichenschau oder gar die „gerichtsmedizinische“ Obduktion an.
Wird ein Notarzt hinzugezogen, so stellt dieser lediglich einen „vorläufigen Totenschein“ aus. Personalien, Todeszeitpunkt und -datum sowie, wenn ersichtlich, Todesart und -ursache werden darin vermerkt. Die Leichenschau selbst darf nur ein niedergelassener Arzt vornehmen, der anschließend auch den Totenschein ausstellt.
Der „nicht vertrauliche“ Teil
Ein Totenschein wird in zweifacher Ausfertigung und mehreren Durchschriften ausgestellt, dabei gibt es einen „vertraulichen Teil“ und einen „nicht vertraulichen Teil“. Im vertraulichen Teil werden die Personalien des Verstorbenen, das Geschlecht, das Geburtsdatum, der Geburtstag und die Adresse festgehalten. Darüber hinaus informiert er über den Todeszeitpunkt, den Sterbeort, die Todesart und eine eventuelle Infektionsgefahr. Ferner gibt er Auskunft darüber, auf welche Weise der Verstorbene identifiziert wurde und enthält Angaben zum behandelnden Arzt.
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