Wann muss beerdigt werden?
Bestattungsfristen variieren je nach Bundesland
Ein Trauerfall kommt, auch wenn der oder die Verstorbene shon lange krank und bettlägerig war und die Angehörigen eigentlich Zeit genug hatten, sich darauf vorzubereiten, letztendlich immer plötzlich. Und dann muss alles relativ schnell geschehen, denn die deutschen Gesetze schreiben vor, dass Verstorbene innerhalb einer bestimmten Frist beigesetzt werden müssen. Auch is vorgeschrieben, dass sie in einem Sarg beerdigt werden müssen beziehungsweise eingeäschert werden.
Die Fristen, bis wann ein Verstorbener beerdigt sein muss, sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Einheitlich ist jedoch fast überall, dass sie frühestens 48 Stunden nach Todeseintritt zu Grabe gebracht werden dürfen. Lediglich in Baden-Württemberg darf bereits unmittelbar nach Ausstellung des Totenscheins bestattet werden und in Nordrhein-Westfalen, wo verstorbene seit Oktober 2014 nach frühestens 24 Stunden beerdigt werden dürfen.
Spätestens müssen Verstorbene nach vier Tagen bis hin zu zehn Tagen (ohne Sonn- und Feiertage) nach Eintritt des Todes beerdigt werden.
Zuhause bleiben dürfen die Verstorbenen in den meisten Bundesländern 36 Stunden, in einigen Ländern auch nur 24 Stunden bis hin zu 48 Stunden. Nach Ablauf dieser Frist, müssen die Toten in einem kühlen Raum, beispielsweise in einer Leichenhalle aufbewahrt werden. Alle diese Fristen sind den Bestattungsunternehmen jedoch bekannt und werden von ihnen eingehalten.
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