Vater Staat erbt (fast) immer mit
Steuern können Freude über unverhofftes Glück trüben
Nach dem Verlust eines lieben Menschen folgt nicht selten ein kleines finanzielles Trostpflaster, das der oder die Verstorbene in Form eines Testamentes und Erbes hinterlassen haben mag. Aber Vorsicht: Vater Staat erbt stets mit!
So ist, wer erbt, verpflichtet, dies dem Finanzamt anzuzeigen. Und das entscheidet nun je nach Höhe des Erbes und Verwandtschaftsgrad zwischen dem Erben und dem Erblasser über die Höhe der nun fälligen Erbschaftssteuer. Dies ist im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz detailliert geregelt. Und hier ist vorgesehen: Grundsätzlich muss, wer erbt oder testamentarisch als "Begünstigter" genannt wird, auf das geerbte Vermögen Erbschaftssteuer zahlen. Freilich nur dann, wenn der Erbe das Erbe auch annimmt, wozu er nicht verpflichtet ist.
Es gibt Freibeträge
Doch auch wenn das Erbe angenommen wird, gibt es, wie fast überall, Freibeträge, die nicht versteuert werden müssen. Je enger dabei das Verhältnis zwischen dem Erblasser und dem Erben ist, desto höher ist der Freibetrag. So können Ehepartner bis zu 500.000 Euro erben, ohne dafür auch nur einen Cent Steuern zahlen zu müssen. Kinder des Erblassers haben einen Freibetrag von 400.000 Euro je Elternteil, Enkel können 200.000 Euro steuerfrei erben. Schlechter schaut es schon bei Lebensgefährten Geschwistern oder Neffen und Nichten aus. Ihnen gesteht der Staat nur 20.000 Euro zu ohne die Hand aufzuhalten.
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?
Die Höhe der Erbschaftssteuer richtet sich danach, was nach Abzug des Freibetrages vom Erbe übrig bleibt. Doch auch hier greifen unterschiedliche Steuersätze. Und wieder gilt: je enger das verwandtschaftliche Verhältnis ist, desto günstiger ist der fällige Steuersatz. Dies gilt vor allem wieder für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern, sie alle zählen hier zur Steuerklasse Eins, das heißt von dem zu versteuernden Betrag bis zu einer Höhe von 75.000 werden sieben Prozent Erbschaftssteuer fällig. Übersteigt das Erbe diese Summe kann der Steuersatz bis auf dreißig Prozent klettern. Für Geschwister, deren Kinder, Schwiegerkinder und -eltern gilt die Steuerklasse Zwei, bei der der niedrigste Satz bei 15 Prozent liegt und bis auf 43 Prozent steigen kann. Alle anderen Erben werden in der Steuerklasse Drei zusammengefasst. Hier sind mindestens dreißig Prozent und höchstens fünfzig Prozent Erbschaftssteuer fällig.
Wann muss bezahlt werden?
Ab dem Todestag des Erblassers haben die Erben drei Monate Frist, um ihr Erbe dem Finanzamt zu melden. Oft ist das Finanzamt bereits durch das Standesamt über den Todesfall informiert worden. Wenn das geerbte Vermögen über dem Freibetrag liegt, fordert das Finanzamt vom Erben eine Erbschafsteuererklärung an. Anschließend wird ein entsprechender Steuerbescheid, in dem auch der Termin genannt wird, bis zu dem die fällige Steuer bezahlt werden muss.
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