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Pflichten und Rechte beim Drohnenflug
Ob Panoramaschwenk oder Flug über Hotel, Strand und Meer, immer mehr Urlauber greifen auf Bilder und Videos per Drohne zurück, um Impressionen aus dem Urlaub auch aus der Luft festzuhalten. Die Versicherungspflicht für Drohnen und Multicopter bleibt dabei aber häufig unbeachtet. Bei einem Drohnenflug gilt es wichtige Fragen zu beachten:
Existiert eine Versicherungspflicht für Drohnen und Multicopter?
Egal ob die Drohne privat oder gewerblich genutzt wird: Das deutsche Luftverkehrsgesetz verpflichtet dazu, eine Versicherung abzuschließen. Nur wenn die Drohne ausschließlich in den geschlossenen Räumen der privaten Wohnung genutzt wird, kann diese vernachlässigt werden. „Auch für den privaten Gebrauch reicht die Privat-Haftpflichtversicherung des Drohnenpiloten meist nicht aus", so Luftfahrtversicherungs-Experte Sebastian Schneider. „Daher muss zusätzlich eine Halterhaftpflicht für Drohnen und Multicopter abgeschlossen werden. Eine eigenständige Multicopter Kaskoversicherung deckt gewerbliche Nutzung ab. Der Versicherungsschutz gilt dann je nach Vertrag in Europa und in den Mittelmeeranrainerstaaten oder weltweit ohne USA und Kanada.“ Der Einsatz von Drohnen oder Multicopter ist somit auch im Urlaub außerhalb von Deutschland abgesichert.
Wo darf ich eine Drohne oder einen Multicopter fliegen lassen?
Mit Versicherungsschutz ist der Aufstieg der Drohne bis zu einer Höher von 100 Metern erlaubt. Verboten ist das Fliegen unter anderem über Industrie- und Bahnanlagen, Menschenansammlungen und in Kontrollzonen von Flughäfen. Wenn die Drohne schwerer als fünf Kilogramm ist, wird neben der Versicherung auch eine Aufstiegsgenehmigung des Luftfahrtbundesamtes im jeweiligen Bundesamt benötigt.
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