Ausgeknistert
Neuer Filter für alte Öfen
Zahlreiche Kamine und Kachelöfen weisen eine zu hohen Staub- oder Kohlenmonoxidbelastung auf. Für einige von ihnen bedeutet das Ende des Jahres das "Aus" - sie dürfen nicht mehr weiter genutzt werden. Die bisherige Schonfrist für die Kamine endet nämlich zum 31. Dezember 2017.
Austausch notwendig
Eigentlich liegt der Emissionsausstoß moderner Geräte um bis zu 85 Prozent unter dem der alten Öfen. Seit 2010 sieht die Bundes-Immissionsschutzverordnung Grenzwerte für Kamin- und Kachelöfen vor. Besitzer eines Ofens, deren Werte darüber liegen, müssen den Filter ersetzen oder gleich austauschen. Dieser Austausch betrifft Öfen, die bis 1984 gebaut wurden.
Die Grenzwerte
Öfen, die auch Einzelraumfeuerstätten genannt werden und die frühestens im März 2010 in Betrieb gingen, haben meist einen Grenzwert von vier Gramm Kohlenmonoxid und 0,15 Gramm Staub pro Kubikmeter. Diese Werte sind nicht so streng, wie die Werte für neue Öfen. Alle Anlagen, die nach 2015 errichtet wurden, haben Grenzwerte von 1,25 Gramm Kohlenmonoxid und 0,04 Gramm Staub pro Kubikmeter. Öfen aus dem Zeitraum von März 2010 bis Ende 2014 dürfen auf zwei Gramm Kohlenmonoxid und 0,075 Gramm Staub pro Kubikmeter kommen.
Alle Öfen aus dem Baujahr bis 1974 müssen nachgerüstet werden. Am Jahresende 2020 läuft die Schonfrist für Modelle der Baujahre 1985 bis 1994 ab. Ausgenommen hiervon sind Modelle, die vor 1950 hergestellt wurden. Offene Kamine und und Kochherde sind von dieser Regelung ausgenommen. Wer ausschließlich mit einem Kachelofen heizt, muss diesen nicht stilllegen.
Copyright: Wochenanzeiger Medien GmbH