„Unfallgefahr ist gegeben“
Fahrbahnbegrenzung: Eine kleine Mauer auf der Ostseite des „Evers“ gibt Grund zur Sorge
In einem Bürgeranliegen ist der Bezirksausschuss Allach-Untermenzing (BA 23) auf eine vermeintliche Gefahrenstelle auf der Ostseite des Evers-Einkaufszentrums aufmerksam gemacht: „Auf der Ostseite des Eversgebäudes wurde der ehemalige Weg von der Karl-Gayer-Unterführung zusammen mit der Lieferzone neu angelegt. Weg und Lieferzone sind durch eine Minimauer voneinander getrennt. Es ist kaum erkennbar, dass es sich nicht um eine Pflasterung auf gleicher Höhe wie Weg und Lieferzone handelt“, heißt es in dem Schreiben. „Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Radler das übersieht, besonders bei Nacht oder nach Schneefall ist groß. Ein Unfall könnte mehr Kosten verursachen als dieses Hindernis zu beseitigen. Lieferfahrzeuge, die wenden müssen, ragen eh in den Weg hinein.“ Für sie sei die Minimauer kein Hindernis. „Ein Schneepflug hätte aber Probleme die gesamte Fläche zu räumen und zu streuen – sie liegt im Winter im Schatten des Evers.“ Man müsse im Übrigen an der Ostseite des Einkaufszentrum entlang, weil versäumt worden sei, auf der Südseite einen zweiten Eingang zum Einkaufszentrum zu schaffen.
Mittellinie
Im BA 23 ist man sich der Problematik bewusst. „Wir werden das Ganze an das Baureferat und den Investor weitergeben“, betonte Heike Kainz, die Vorsitzende des Gremiums. „Die kleine Mauer sollte tatsächlich wieder beseitigt oder zumindest mit Farbe gekennzeichnet werden, damit sie besser erkennbar ist. Denn eine Unfallgefahr ist durchaus gegeben“, so die CSU-Stadträtin weiter. Und Falk Lamkewitz ergänzte: „Man könnte zumindest eine durchgezogene Mittellinie hinmachen. Das kann ja nicht so schwer sein“, sagte der Grünen-Fraktionssprecher im BA 23. „Auf die Minimauer nimmt kein einziger Lkw Rücksicht.“
Copyright: Wochenanzeiger Medien GmbH